Als Quellenbesteuerte Person haben Sie die Möglichkeit einige Kosten wie z.B. Einzahlungen in die 3te Säule steuerlich zurück zu fordern.
Gerne helfen wir Ihnen mit der Quellensteuerrückforderung.
Rückerstattungsfähige Kosten:
- Schuldzinsen von Konsumkrediten
- 3te Säule
- Einkauf in die 2. Säule
- Beträge für Weiterbildung und Umschulung, sofern höher als CHF 500.-
- Unterhaltsbeiträge für geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten, minderjährige Kinder sowie unterstützungsbedürftige Personen.
- Betreuungskosten der eigenen Kinder
- Krankheits- und Unfallkosten
- Behinderungsbedingte Kosten
- Spenden über CHF 100.-
- Privatfinanzierte Fahrtkosten zum Arbeitsplatz
- Auslagen für Wochenaufenthalter