Quellensteuer

Als Quellenbesteuerte Person haben Sie die Möglichkeit einige Kosten wie z.B. Einzahlungen in die 3te Säule steuerlich zurück zu fordern.

 

Gerne helfen wir Ihnen mit der Quellensteuerrückforderung.

 

Rückerstattungsfähige Kosten:

- Schuldzinsen von Konsumkrediten

- 3te Säule

- Einkauf in die 2. Säule

- Beträge für Weiterbildung und Umschulung, sofern höher als CHF 500.-

- Unterhaltsbeiträge für geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten, minderjährige Kinder sowie unterstützungsbedürftige Personen.

- Betreuungskosten der eigenen Kinder

- Krankheits- und Unfallkosten

- Behinderungsbedingte Kosten
- Spenden über CHF 100.-

- Privatfinanzierte Fahrtkosten zum Arbeitsplatz

- Auslagen für Wochenaufenthalter